Der Führerschein - Dein Weg in die Freiheit

Du kannst es kaum erwarten, endlich unabhängig und jederzeit mobil zu sein? Dann bist Du bei uns genau richtig! 
Wir machen dich startklar für den Straßenverkehr und bereiten dich bestens für die Fahrprüfung vor.

Ausbildungsklassen:

PKW (Klasse B)

Die Ausbildung startet in einem verkehrsberuhigten Raum, dort gibt es eine erste Einweisung auf den jeweiligen Fahrzeugtypen (Schalter, Funktionen, Einstellungen etc.) Hier beginnen auch die ersten Schritte des Fahrschülers.

Mindestalter: 18/ BF 17 Jahre

PKW & ANHÄNGER (KLASSE BE)

Die Anhänger Ausbildung wird mit unserem Automatic Schulfahrzeug und unserem eigenen Tandem-Anhänger durchgeführt. Mit diesem Gespann gehen wir auch zur Prüfung. Tandem Anhänger lassen sich leichter rangieren und sind nicht so nervös.

Mindestalter: 18/ BF 17 Jahre

MOTORRAD (KLASSE A / A1 / A2 )

Auf dem Übungsplatz starten wir mit einer kleinen Maschine (125 ccm) diese funktioniert genauso wie eine große, ist aber handlicher und leichter. Dort wird die Balance, das Anfahren, Schalten und das Anhalten erlernt. Nun geht es auf die nächst größere Maschine.

Mindestalter – 16: A1, 18: A2, 24: A

Maximaler Lernerfolg:
Unsere Motorrad zu Motorrad Ausbildung

Als leidenschaftlicher Motorradfahrer habe ich über die letzten Jahrzehnte sehr viel praktische Erfahrung sammeln können. Dieses Wissen möchte ich gerne mit dir teilen und biete deshalb intensive Fahrstunden bei denen ich dich auf meinem Motorrad begleite. Du kannst dadurch besser beobachten und nachvollziehen, wie man die Optimallinie mit einem Motorrad fahren sollte. Der Lernfaktor ist dadurch um einiges höher.

Führerschein mit 17 Jahren / B197

Wir unterstützten das “Begleitende Fahren mit 17”, weil wir der Meinung sind, dass jugendliche Fahranfänger die Gelegenheit haben sollten, mit einer erfahrenen Begleitperson praktische Fahrerfahrungen mit dem Auto sammeln zu können.

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 1/2 Jahren
  • reguläre Theorie- und Fahrprüfung
  • Nach bestandener Fahrprüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt den Führerschein ausgehändigt
  • ab 18 tauscht man die Prüfbescheinigung beim Amt gegen den Kartenführerschein aus